Für Endnutzer wird die Löschung personenbezogener Daten nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Rechtssache C-129/21) deutlich verändert: Der EuGH hat klargestellt, dass Netzbetreiber, Telefonanbieter und Anbieter von Endnutzerverzeichnissen und Auskunftsdiensten – also die für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlichen – gleichermaßen tauglicher Ansprechpartner für Löschanfragen sind.